Das Grundstück, mit einer Fläche von 2.849 m2, liegt in einer ruhig-heiteren Gegend in der Nähe von Svetvinčenat. Der kleinere Teil des Grundstücks befindet sich innerhalb der Grenzen des Baugebiets. Das Grundstück ist zu Wohnzwecken vorgesehen und der Bau von Wohngebäuden – Häusern und Villen – ist erlaubt. Vor dem Baubeginn ist es notwendig, ausschließlich die Baugenehmigung beziehungsweise den entsprechenden Bauakt einzuholen (es besteht keine Verpflichtung, einen Raumordnungsplan unterer Reihenfolge zu verabschieden).
Lage
Das Grundstück ist nur 5 km vom Zentrum von Svetvinčenat entfernt, wo sich ein Lebensmittelladen, Cafés, eine Schule, ein Kindergarten und Gaststätten befinden. Der nächstgelegene Strand in der Küstenregion von Rovinj beträgt nur 23 km. Im nahen Umfeld befinden sich diese Sehenswürdigkeiten:
- 8 km
Feštinsko Kraljevstvo – Höhle zugänglich für die Öffentlichkeit, neben der sich ein Kinderpark und ein Mini-Bauernhof befinden;
- 15 km
die Bucht von Lim – eine im Meer versunkene Talsenke – ist eine der schönsten Landschaften in Istrien; die Bucht ist berühmt für die Fisch- und Schalentierzucht;
- 18 km
der Erlebnispark Glavani ist der erste Freizeitpark dieser Art in Istrien, mit drei Bahnen, einer langen Seilbahn und einer gigantischen Schaukel;
- 20 km
die Höhle von Pazin ist ein einzigartige Attraktion, die Sie zu Fuß oder mit der Seilbahn erkunden können;
- 31 km
der Wasserpark Aquacolors bietet endlosen Wasserspass für die ganze Familie.
Die Entfernung zum Flughafen Pula beträgt 33 km und bis zur nächstgelegene Autobahnzufahrt sind es (Žminj) 5 km. Entfernung zu anderen Städten:
Rovinj 22 km,
Pula 35 km, Trieste 94 km, Wien 561 km und München 578 km.
Gestaltung des Grundstücks
Die Immobilie besteht aus einem Baugrundstück 900 m2 und einem Land außerhalb der Baufläche 1.949 m2. Das Land ist umzäunt mit einer alten Trockenmauer.
Infrastruktur
Das Grundstück ist über einen Schotterweg erreichen und die Entfernung zur nächstgelegenen asphaltierten Straße beträgt 100 m. Da in der Ortschaft kein Kanalisationsnetz besteht, ist es notwendig, Klärgruben oder eine Abwasserbehandlungsanlage zu bauen. In der Nähe des Grundstücks (100 m) ist die öffentliche Infrastruktur für das Wasserwerk und das Stromnetz verlegt.