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Allgemeine Geschäftsbedingungen

In Übereinstimmung mit dem kroatischen Immobiliengesetz vom 2. November 2007 haben wir Portun Immobilis l.l.c. (im weiteren Text Agentur genannt) gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Pflichten des Vermittlers
1. den Vermittlungsvertrag mit dem Auftraggeber (standard oder auschließlich) schließen;
2. eine dritte Person finden und sie mit dem Auftraggeber in Kontakt bringen wegen des Vermittlungsprozesses;
3. den Marktwert der Immobilien bewerten und den Auftraggeber darüber informieren;
4. den Auftraggeber auf die Mängel auf der Immobilie und auf dem Marktzustand hinweisen;
5. die erforderlichen Unterlagen für die Gültigkeit des Vermittlungsgeschäfts überprüfen und dieselben dem Auftraggeber vorlegen;
6. den Auftraggeber über alle rechtlichen, steuerlichen und sonstigen Verpflichtungen informieren, die für ihn aus Rechtsangelegenheit bezüglich auf die Immobilie erfolgen;
7. erforderlichen Maßnahmen für die Präsentation der Immobilien auf dem Immobilienmarkt ergreifen, die Immobilie auf die von der Agentur bestimmte Art und Weise werben;
8. die Besichtiging der Immobilie, Organisation und Führung ermöglichen;
9. persönliche Angaben des Auftraggebers und andere Angaben im Auftrag vom Auftraggeber als Geschäftsgeheimnis bewahren;
10. den Auftraggeber über alle uns bekannte Umständen informieren, die für das zugedachte Geschäft wichtig sind;
11. bei den Verhandlungen vermitteln und sich bemühen um die Rechtsangelegenheit zu schließen;
12. bei dem Rechtsanwaltsbüro die Dokumentation für die Eigentumsübertragung (den Vorvertrag und Vertrag) vorbereiten;
13. bei der Übergabe der Immobilien vermitteln.

Pflichten des Auftgaggebers - Immobilienverkäufers
1. den Vermittlungsvertrag mit der Immobilienagentur (standard oder auschließlich) schließen;
2. der Agentur alle Unterlagen vorlegen, die das Eigentum der Immobilie prüfen bzw. das Recht auf die Immobilie, die Gegenstand des Vermittlungsgeschäfts ist;
3. die Agentur über allen wichtigen Angaben informieren, was besonders die Beschreibung der Immobilie und den Preis einschließt;
4. der Agentur und der sich für das Schließen der Rechtsangelegenheit interessierten Person die Besichtigung der Immobilie in Begleitung des Vermittlers versichern;
5. gleich nach dem Schließen der Rechtsangelegenheit bzw. mit der Unterschrift des Vorvertrags oder Vertrags, mit dem er sich verpflichtet hat, die Rechtsangelegenheit zu schließen, soll er das verabrederte Entgelt (Provision) bezahlen;
6. der Agentur die während der Vermittlung entwickelten Kosten erstatten, die die üblichen Kosten übertreten;
7. schriftlich die Agentur über alle Änderungen in Bezug auf die Arbeit, für die die Agentur berechtigt ist, informieren, besonders über die mit dem Eigentum auf der Immobilie verbundenen Änderungen.

Pflichten des Auftgaggebers - Immobilienkäufers
1. den Vermittlungsvertrag mit der Immobilienagentur schließen
2. der Agentur das verabrederte Entgelt (Provision) bezahlen

Provision der Agentur
Die Maklerprovision wird nach dem Wert der Immobilie berechnet und beträgt zwischen 1,25 % und 3,75 % des Wertes für Immobilien, deren Wert 50.000 Euro übersteigt, bzw. 1.500 Euro für Immobilien, deren Wert unter dem angegebenen Betrag liegt. Die Servicepreise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.

In Rovinj, den 1.2.2023.
Mojmir Jančić, Direktor

Hierbei handelt es sich um eine gekürzte, informative Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Klicken Sie hier, um die offizielle Version auf Kroatisch anzuzeigen.
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